Ausländische Urkunden — Diplome, Geburts- und Heiratsurkunden, Führungszeugnisse — müssen deutschen Behörden meist als beglaubigte Übersetzung vorgelegt werden. Hier erfahren Sie, was konkret verlangt wird und wer solche Übersetzungen anfertigen darf.
Diese Länder haben wir beschrieben, aber nicht auf Deutsch.
Sagen Sie kurz, was Sie brauchen. Wir leiten die Anfrage an bei uns registrierte vereidigte Übersetzer weiter — wer sie annimmt, meldet sich direkt bei Ihnen mit seinem Angebot.
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