Wer darf beglaubigt übersetzen, welcher Vermerk schließt das Dokument ab und worauf achten Behörden — im Überblick je Land.
Wer darf in Deutschland beglaubigt übersetzen, was muss der Bestätigungsvermerk enthalten und worauf achten Behörden? Überblick für Urkunden, Zeugnisse und Bescheinigungen.
Mehr erfahrenWer darf in Österreich beglaubigt übersetzen, was bedeutet „allgemein beeidete(r) und gerichtlich zertifizierte(r) Dolmetscher(in)“ und wie schließt die Beglaubigungsklausel ab?
Mehr erfahrenWer beglaubigt in der Schweiz eine Übersetzung? Warum es keine einheitliche Regel gibt und was in Genf, Zürich und anderen Kantonen gilt.
Mehr erfahrenWer darf in Luxemburg beglaubigt übersetzen und wo prüfen Sie den Übersetzer? Ernennung, Eid und amtliche Liste.
Mehr erfahrenWer bestätigt in Liechtenstein die Richtigkeit einer Übersetzung? Die Rolle des Notars nach dem NotarG — und wann ein Übersetzer hinzukommt.
Mehr erfahrenWelche Urkunden das Zielland verlangt und in welcher Form — nach Land, aus Sicht des Antragstellers.
Wer einen ausländischen Abschluss in Österreich anerkennen oder bewerten lassen will, legt der zuständigen Stelle die Nachweise vor — fremdsprachige Urkunden mit beglaubigter Übersetzung. Was in Österreich konkret gilt, steht unten mit Verweis auf die amtliche Quelle.
Mehr erfahrenAuf Bundesebene kennt die Schweiz keine «vereidigten Übersetzer»; Genf regelt sie in einem kantonalen Gesetz. In der Regel beglaubigt eine Notarin oder ein Notar die Unterschrift der übersetzenden Person; die Staatskanzlei überbeglaubigt anschliessend diese Unterschrift. Was das konkret bedeutet, steht unten mit Verweis auf die amtliche Quelle.
Mehr erfahren