Wer einen im Ausland erworbenen Abschluss in Deutschland anerkennen lassen will, muss der zuständigen Stelle die Nachweise vorlegen — in der Regel mit beglaubigter Übersetzung. Was dabei konkret gilt, steht unten, jeweils mit Verweis auf die amtliche Quelle.
Angaben nach den unten genannten amtlichen Quellen (Stand: Juli 2026). Maßgeblich ist im Einzelfall die zuständige Stelle — prüfen Sie deren aktuelle Anforderungen.
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