Auf Bundesebene kennt die Schweiz keine «vereidigten Übersetzer»; Genf regelt sie in einem kantonalen Gesetz. In der Regel beglaubigt eine Notarin oder ein Notar die Unterschrift der übersetzenden Person; die Staatskanzlei überbeglaubigt anschliessend diese Unterschrift. Was das konkret bedeutet, steht unten mit Verweis auf die amtliche Quelle.
Angaben nach den unten genannten amtlichen Quellen (Stand: Juli 2026). Beglaubigungen sind kantonal geregelt — Zuständigkeit und Gebühren können je nach Kanton abweichen; massgeblich ist die Stelle, die Ihr Dokument entgegennimmt.
Sagen Sie kurz, was Sie brauchen. Wir leiten die Anfrage an bei uns registrierte vereidigte Übersetzer weiter — wer sie annimmt, meldet sich direkt bei Ihnen mit seinem Angebot.
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Lingverra für Übersetzer ansehenAlle Angaben oben stammen aus offiziellen Schweizer Quellen: