Wer einen ausländischen Abschluss in Österreich anerkennen oder bewerten lassen will, legt der zuständigen Stelle die Nachweise vor — fremdsprachige Urkunden mit beglaubigter Übersetzung. Was in Österreich konkret gilt, steht unten mit Verweis auf die amtliche Quelle.
Angaben nach den unten genannten amtlichen österreichischen Quellen (Stand: Juli 2026). Maßgeblich ist im Einzelfall die zuständige Stelle — prüfen Sie deren aktuelle Anforderungen.
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Lingverra für Übersetzer ansehenAlle Angaben oben stammen aus offiziellen österreichischen Quellen: