Abgerechnet wird meist nach Textmenge, nicht pro Seite
Beglaubigte Übersetzungen werden selten pauschal pro Blatt berechnet, sondern nach Textmenge — üblicherweise pro Normseite oder Normzeile. So lässt sich der Aufwand zweier unterschiedlich gestalteter Dokumente fair vergleichen, unabhängig von Schriftgröße, Rändern oder Bildern. Was eine Normseite ist, erklären wir in einem eigenen Beitrag.
Das JVEG rechnet nach Zeilen zu 55 Anschlägen; die Normseite ist dagegen eine vertraglich vereinbarte Größe, bei Lingverra 1 650 Zeichen inklusive Leerzeichen. Entscheidend ist, dass die zugrunde gelegte Größe im Angebot klar benannt wird.
Der gesetzliche Maßstab: § 11 JVEG
Wenn Gerichte, Staatsanwaltschaften und bestimmte Behörden Übersetzer heranziehen, ist die Vergütung in Deutschland nicht Verhandlungssache, sondern gesetzlich geregelt — im Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (§ 1 JVEG). Auch Verwaltungsbehörden vergüten nach dem JVEG, wenn sie selbst Übersetzer heranziehen (§ 23 Abs. 2 VwVfG). Für private Aufträge gilt das Gesetz nicht; der Preis wird frei vereinbart.
Abgerechnet wird nach angefangenen 55 Anschlägen — das ist die Normzeile. Die Höhe hängt davon ab, in welcher Form der Text geliefert wird:
- Grundhonorar: 1,95 € je angefangene 55 Anschläge, wenn der Text in editierbarer elektronischer Form vorliegt.
- Erhöhtes Honorar: 2,15 €, wenn er das nicht tut — etwa als Scan oder Papier.
- Besonders erschwerte Übersetzung — etwa wegen vieler Fachausdrücke, schwerer Lesbarkeit, besonderer Eilbedürftigkeit oder einer in Deutschland selten vorkommenden Sprache: 2,15 € bzw. 2,30 € je nach Lieferform.
- Mindesthonorar: 20 € für eine oder mehrere Übersetzungen aus demselben Auftrag.
Der Aufschlag für nicht elektronisch gelieferte Texte erklärt, warum ein abfotografiertes Dokument teurer wird als eine Datei. Und das Mindesthonorar von 20 Euro ist der Grund, aus dem eine dreizeilige Bescheinigung nicht proportional billiger ist als eine halbe Seite.
Gezählt wird der Zieltext — nicht das Original
Diese Regel überrascht viele Auftraggeber, und sie erklärt, warum sich der Preis erst nach der Übersetzung exakt beziffern lässt. Das Gesetz sagt: „Maßgebend für die Anzahl der Anschläge ist der Text in der Zielsprache.“
Es gibt eine Ausnahme: „Werden jedoch nur in der Ausgangssprache lateinische Schriftzeichen verwendet, ist die Anzahl der Anschläge des Textes in der Ausgangssprache maßgebend.“ Bei kyrillischen Ausgangstexten — Ukrainisch, Russisch — greift diese Ausnahme also nicht: Gezählt wird die deutsche Fassung.
Praktisch bedeutet das: Vor der Übersetzung ist jeder Preis eine Schätzung, weil die Länge des Zieltextes noch nicht feststeht.
Normzeile und Normseite sind dabei kein Widerspruch, sondern zwei Maßstäbe derselben Logik: Das JVEG rechnet in Zeilen zu 55 Anschlägen, die Normseite bei Lingverra hat 1 650 Zeichen — das sind 30 solcher Zeilen. Wichtig ist nur, dass beide Seiten dieselbe Bezugsgröße meinen, wenn über den Preis gesprochen wird.
Was den Preis nach oben oder unten treibt
Der reine Textumfang ist nur ein Faktor. Bei Urkunden kommt es stark auf den Aufwand für Struktur und Lesbarkeit an:
- Layout: Tabellen, zweispaltige Vordrucke und viele Felder erhöhen den Aufwand.
- Stempel und Siegel: müssen wiedergegeben und zugeordnet werden.
- Handschrift: schlecht lesbare Einträge kosten Zeit und Sorgfalt.
- Apostille und Rückseiten: gehören zur vollständigen Übersetzung dazu.
- Sprachrichtung und Seltenheit der Sprache.
- Termin: Nach § 11 JVEG gilt besondere Eilbedürftigkeit als Erschwernis; auf dem freien Markt wird ein Eilzuschlag frei vereinbart.
Beispielrechnung
Angenommen, eine kurze Urkunde enthält rund 3 300 Zeichen inklusive Leerzeichen. Bei einer Normseite von 1 650 Zeichen entspricht das etwa zwei Normseiten. Multipliziert mit dem vereinbarten Preis pro Normseite ergibt sich der Textpreis; hinzu kommen je nach Anbieter eine Pauschale für die Beglaubigung sowie eventueller Mehraufwand für Stempel, Layout und Handschrift.
Diese Rechnung ist bewusst vereinfacht — sie zeigt nur die Logik. Ein verbindliches Angebot setzt immer voraus, dass der Übersetzer das konkrete Dokument gesehen hat.
Transparenz: vorher wissen, woran man ist
Seriöse Anbieter machen vor der Beauftragung transparent, wie sich der Preis zusammensetzt: Bezugsgröße (Normseite/-zeile), Preis je Einheit, Pauschalen und mögliche Zuschläge. So gibt es am Ende keine Überraschungen.
Bei Lingverra wird der Umfang vor der Übersetzung in Normseiten geschätzt und ein Reservebetrag für die Komplexität ausgewiesen; abgerechnet wird nach dem tatsächlichen Umfang nach der Übersetzung, mindestens eine Normseite je Dokument. Der Preis pro Normseite ist im Voraus bekannt.
Warum Software den Preis beeinflussen kann
Ein großer Teil des Aufwands — und damit der Kosten — entsteht durch die Fleißarbeit: Layout nachbauen, Stempel wiedergeben, Handschrift entziffern, Namen korrekt transliterieren. Software, die diese Schritte übernimmt und unsichere Stellen zur Prüfung markiert, senkt den Zeitaufwand. Die fachliche Prüfung und die Beglaubigung — und damit die Verantwortung — bleiben beim vereidigten Übersetzer.