Warum die Prüfung an der Quelle erfolgen sollte
Register ändern sich: Personen werden eingetragen, unterbrechen ihre Tätigkeit oder werden gestrichen. Wir führen deshalb bewusst keine eigene Kopie, sondern verlinken die Register der zuständigen Stellen.
Prüfen Sie immer die Sprache, nicht nur den Namen. Die Berechtigung ist an die Sprache gebunden: In Tschechien etwa darf nur in der Sprache übersetzt werden, für die die Berechtigung besteht (Gesetz Nr. 354/2019 Sb., § 4 Abs. 1). Eine Eintragung für Russisch deckt also keine ukrainische Urkunde ab.
Deutschland
Die gemeinsame Datenbank der Landesjustizverwaltungen verzeichnet die beeidigten, ermächtigten oder öffentlich bestellten Dolmetscher und Übersetzer. Die Voraussetzungen legt jedes Land selbst fest. Gesucht wird nach Name, Ort und Sprache; der Eintrag zeigt unter anderem Arbeitssprachen und Kontaktdaten.
Österreich
Die Gerichtsdolmetscherliste führt das Bundesministerium für Justiz; sie ist über JustizOnline abrufbar. Gesucht wird nach Sprache, Bundesland und Gerichtssprengel sowie im Volltext. Die Eintragung gilt zunächst fünf Jahre und wird auf Antrag verlängert (Rezertifizierung, § 6 Abs. 1 in Verbindung mit § 14 SDG).
Belgien
Das nationale Register der Übersetzer, Dolmetscher und Übersetzer-Dolmetscher beruht auf dem Gesetz vom 10. April 2014. Gesucht wird nach Sprache, Name und VTI-Nummer.
Niederlande
Das Rbtv führt Bureau Wbtv. Im öffentlichen Register wird nach Name, Wbtv-Nummer, Sprachkombination und Postleitzahl gesucht. Die Eintragung gilt fünf Jahre und kann verlängert werden (Art. 8 Abs. 1 Wbtv).
Polen
Die Liste der tłumacze przysięgli führt der Justizminister (Art. 6 Abs. 2 des Gesetzes über den Beruf des vereidigten Übersetzers). Gesucht wird nach Nachname, Art der Übersetzung, Stadt und Sprache.
Tschechien
Das Verzeichnis steht unter seznat.justice.cz; das Ministerium veröffentlicht es auch als offene Daten. Das Gesetz Nr. 354/2019 Sb. unterscheidet soudní tlumočník und soudní překladatel (§ 2) — achten Sie darauf, welchen Eintrag Sie vor sich haben.
Spanien
Das Aussenministerium veröffentlicht die Liste der Traductores e Intérpretes Jurados, alphabetisch nach Sprachen geordnet; der Zugang ist kostenlos.
Wenn der Eintrag fehlt
Prüfen Sie die Schreibweise des Namens, mögliche Namensänderungen und ob Sie im Register des Landes suchen, in dem die Person nach eigener Angabe eingetragen ist. Fragen Sie nach Registernummer und Land der Eintragung und prüfen Sie beides im jeweiligen Register.
Und die Schweiz?
Die Schweiz ist hier nicht aufgeführt. Im Kanton Genf etwa regelt ein eigenes kantonales Gesetz die traducteurs-jurés (LTJ).
Wie die Beglaubigung in der Schweiz stattdessen läuft
Wo Lingverra ins Spiel kommt
Lingverra ersetzt keine Beeidigung und führt kein eigenes Register. Die Software übernimmt die Routine der Übersetzung; eingetragen, unterschrieben und beglaubigt wird von der berechtigten Person selbst.
Weiterlesen: Warum Behörden beglaubigte Übersetzungen zurückweisen: Checkliste in 7 Punkten
Weiterlesen: GDolmG und Übersetzer: Was bis Ende 2027 gilt – Überblick nach Bundesländern
Quellen
- Deutschland — Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen
- Österreich — JustizOnline: Sachverständige und Dolmetscher(innen)
- Österreich — Sachverständigen- und Dolmetschergesetz (SDG), § 6 und § 14
- België — Nationaal register: beëdigd vertalers, tolken en vertalers-tolken
- Nederland — Rbtv: tolk of vertaler zoeken (Bureau Wbtv)
- Nederland — Wet beëdigde tolken en vertalers, art. 8
- Polska — Lista tłumaczy przysięgłych (Ministerstwo Sprawiedliwości)
- Polska — ustawa o zawodzie tłumacza przysięgłego (t.j. Dz.U. 2019 poz. 1326), art. 6, 10, 18
- Česko — Seznam soudních tlumočníků a soudních překladatelů
- Česko — zákon č. 354/2019 Sb., § 2 a § 4
- España — Buscador de Traductores-Intérpretes Jurados (MAEC)
- e-Justice — Legal translators/interpreters: Germany
- e-Justice — Legal translators/interpreters: Austria
- e-Justice — Legal translators/interpreters: Belgium
- e-Justice — Legal translators/interpreters: Netherlands
- e-Justice — Legal translators/interpreters: Poland
- e-Justice — Legal translators/interpreters: Czechia
- e-Justice — Legal translators/interpreters: Spain
- Genève — Loi sur les traducteurs-jurés (LTJ, I 2 46)