In Deutschland werden beglaubigte Übersetzungen von gerichtlich beeidigten bzw. ermächtigten Übersetzern angefertigt. Was das konkret bedeutet, wie der Bestätigungsvermerk aussieht und welche Anforderungen Behörden stellen.
Beglaubigte Übersetzungen fertigen in Deutschland Übersetzer an, die nach den Vorschriften eines Landes ermächtigt oder öffentlich bestellt sind (§ 142 Abs. 3 ZPO). Die genaue Bezeichnung — „beeidigt“, „ermächtigt“ oder „öffentlich bestellt“ — und die zuständige Stelle hängen vom Bundesland ab: in Nordrhein-Westfalen etwa die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichts, in Rheinland-Pfalz die Oberlandesgerichte Koblenz und Zweibrücken. Wer ermächtigt ist, steht in der gemeinsamen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen.
Für gerichtliche Dolmetscher — also das gesprochene Wort — gilt seit dem 1. Januar 2023 das bundeseinheitliche Gerichtsdolmetschergesetz (GDolmG). Für Übersetzerinnen und Übersetzer, die schriftliche Urkunden bestätigen, bleibt es beim Landesrecht. Beide Wege werden häufig verwechselt: eine allgemeine Beeidigung als Dolmetscher nach dem GDolmG ersetzt die landesrechtliche Ermächtigung für Übersetzungen nicht.
Am Ende der Übersetzung steht der Bestätigungsvermerk. Nach § 142 Abs. 3 ZPO soll die Bescheinigung auf die Übersetzung gesetzt werden, Ort und Tag der Übersetzung sowie die Stellung des Übersetzers angeben und von ihm unterschrieben werden. Die so bescheinigte Übersetzung gilt als richtig und vollständig — der Gegenbeweis bleibt nach dem Gesetz aber zulässig. Weitere Anforderungen regelt das Landesrecht; Bayern etwa verlangt einen Stempel und Hinweise auf Auffälligkeiten des Originals wie unleserliche Worte, Änderungen oder Auslassungen (Art. 62 BayAGGVG).
Bei kyrillischen Namen steht im Haupttext die amtliche Passschreibweise (damit sie mit dem Ausweis übereinstimmt), die wissenschaftliche ISO-9-Form kommt in die Fußnote. Eine Gegenüberstellung beider Systeme mit Tabellen und Namens-Konverter finden Sie auf unserer Seite zur Transliteration.
Beglaubigte Übersetzungen werden in Deutschland u. a. verlangt für Eheschließung, Einbürgerung, Anerkennung ausländischer Abschlüsse, Aufenthaltstitel und Vorlage bei Gerichten oder Behörden.
Lingverra überträgt das gescannte Dokument mit dem Layout des Originals, gibt Stempel wieder, wendet die korrekte Transliteration an und markiert unsichere Stellen zur Prüfung. Die fachliche Verantwortung und der Bestätigungsvermerk bleiben beim beeidigten Übersetzer.
So kann der Vermerk in Deutschland lauten. Lingverra setzt Ihre eigene Formulierung automatisch unter die fertige Übersetzung.
Hiermit bestätige ich die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden Übersetzung der mir …… vorgelegten, in …… Sprache abgefassten Urkunde.