Österreich

Beglaubigte Übersetzung in Österreich

In Österreich fertigen allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Dolmetscher beglaubigte Übersetzungen an. Was diese Bezeichnung bedeutet und wie eine solche Übersetzung formal abschließt.

Wer darf in Österreich beglaubigt übersetzen?

In Österreich sind es „allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Dolmetscherinnen und Dolmetscher“ — so die Bezeichnung des Sachverständigen- und Dolmetschergesetzes (SDG). Das Gesetz fasst Dolmetschen und Übersetzen unter diesem einen Status zusammen; für beglaubigte Übersetzungen ist er maßgeblich. Eingetragen sind die Berechtigten in der elektronischen Sachverständigen- und Dolmetscher:innenliste (SDG-Liste), die das Justizministerium führt und über JustizOnline öffentlich durchsuchbar macht.

Beglaubigungsklausel und Rundsiegel

Die Beglaubigungsklausel und das Rundsiegel schließen das Dokument ab. Das Rundsiegel ist gesetzlich geregelt: § 8 Abs. 5 SDG — über § 14 SDG auf Dolmetscher sinngemäß anwendbar — verlangt ein Siegel, das „seinen Namen und seine Eigenschaft bezeichnet“. Wird die Zertifizierung eingeschränkt (§ 14 Z 5a SDG), ist das Führen eines Rundsiegels ausdrücklich nicht gestattet. Stempel und Siegel des Originals werden einzeln wiedergegeben und gekennzeichnet.

Namen und Transliteration

Für Eintragungen im Personenstandsregister gilt § 11 PStG-DV 2013: Aufgrund einer fremdsprachigen Urkunde ist eine Übersetzung eines allgemein beeideten gerichtlichen Dolmetschers vorzulegen, und bei Widersprüchen oder im Zweifelsfall wird für die Eintragung nach ISO/R 9 (kyrillisch-lateinisch) transliteriert. In der beglaubigten Übersetzung steht im Haupttext die amtliche Passschreibweise, die ISO-9-Form in der Fußnote — siehe unsere Seite zur Transliteration.

Wie Lingverra unterstützt

Lingverra übernimmt Layout, Stempelwiedergabe und Transliteration und markiert unsichere Stellen. Die Beglaubigung und die fachliche Verantwortung bleiben bei der gerichtlich zertifizierten Person.

Musterformulierung des Beglaubigungsvermerks

So kann der Vermerk in Österreich lauten. Lingverra setzt Ihre eigene Formulierung automatisch unter die fertige Übersetzung.

Ich bestätige die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden Übersetzung mit dem mir …… vorgelegten Dokument.

FAQ

Wie heißt der Status in Österreich?
„Allgemein beeidete(r) und gerichtlich zertifizierte(r) Dolmetscher(in)“ nach dem SDG, eingetragen in der Gerichtssachverständigen- und Dolmetscher:innenliste (SDG-Liste). Der Status umfasst Dolmetschen und Übersetzen.
Womit schließt die Übersetzung ab?
Mit der Beglaubigungsklausel und dem Rundsiegel, das nach § 8 Abs. 5 SDG Namen und Eigenschaft der zertifizierten Person bezeichnet.