In Luxemburg fertigen vereidigte Übersetzer beglaubigte Übersetzungen an, die auf der Liste des Justizministeriums geführt werden.
Die beglaubigte Übersetzung stammt von einem „traducteur assermenté“ (vereidigten Übersetzer). Der Justizminister kann Sachverständige, Übersetzer und Dolmetscher benennen; nach der Vereidigung vor einer Kammer der Cour supérieure de Justice stehen sie auf der Liste auf der Website des Justizministeriums.
Der Übersetzer bestätigt die Übersetzung; der Beglaubigungsblock schließt das Dokument ab. Stempel und Siegel des Originals werden einzeln wiedergegeben.
Namen stehen im Haupttext in der amtlichen Passschreibweise, die ISO-9-Form in der Fußnote. Siehe unsere Seite zur Transliteration.
Lingverra übernimmt Layout und Stempelwiedergabe und wendet die korrekte Transliteration an. Der vereidigte Übersetzer prüft und beglaubigt.
So kann der Vermerk in Luxemburg lauten. Lingverra setzt Ihre eigene Formulierung automatisch unter die fertige Übersetzung.
Hiermit bestätige ich die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden Übersetzung gemäß dem mir …… vorgelegten Dokument.