Die 6 Regeln
- Abschlussbezeichnung im Original. Nach den überarbeiteten Empfehlungen des Ausschusses der Lissabonner Anerkennungskonvention (Sèvres, 23. Juni 2010, Nr. 24) soll der im Ausland erworbene Titel in der Regel in der Originalfassung angegeben werden, ohne Übersetzung. Ein übersetzter Titel wäre bereits eine Bewertung.
- Keine Gleichwertigkeit behaupten. Die polnische ENIC-NARIC-Stelle NAWA nennt typische Fehler: den ukrainischen «магістр» als inländischen Magister wiederzugeben, den russischen «кандидат наук» als Doktor oder ein «училище» bzw. «коледж» als Hochschule.
- Namen von Hochschulen und Schulen im Original. Der Berufskodex der polnischen vereidigten Übersetzer (TEPIS, § 46) verlangt, Titel, akademische Grade sowie Namen von Schulen und Hochschulen in der Ausgangssprache anzuführen und keine Aussagen zur Gleichwertigkeit zu machen. Eine Erläuterung ist in einer Anmerkung möglich — mit dem Inhalt, den die zuständige Institution festgelegt hat.
- Noten wie im Original. Noten in Buchstaben oder Ziffern werden so angegeben, wie sie im Original stehen; eine Erläuterung darf in eine Anmerkung (TEPIS, § 46 Abs. 3).
- Nach dem Diploma Supplement fragen. Es wird im Europäischen Hochschulraum automatisch, kostenlos und in einer weit verbreiteten europäischen Sprache ausgestellt (ENIC-NARIC). Nach den Empfehlungen (Nr. 23) soll es den Bedarf an Übersetzungen weiterer Unterlagen verringern.
- Die richtige Sprachberechtigung. NAWA rät Anerkennungsstellen, Übersetzungen ukrainischer oder belarussischer Diplome abzulehnen, die ein Übersetzer für Russisch beglaubigt hat. Beglaubigen Sie nur in der Sprache, für die Sie bestellt sind.
Zwei Beispiele: Deutschland und Polen
- Deutschland: Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bewertet auf Grundlage der Dokumente in Originalsprache. Eine Übersetzung kann zusätzlich verlangt werden, ersetzt das Original aber nie; ob sie nötig ist, zeigt der Vorab-Check. In der Regel genügt ein einfacher Scan ohne Beglaubigung oder Apostille.
- Polen: Das Hochschulgesetz verlangt für die Anerkennung keine Übersetzung — das entscheidet die aufnehmende Stelle. Im Nostrifizierungsverfahren kann in besonders begründeten Fällen eine Übersetzung eines vereidigten Übersetzers verlangt werden (NAWA).
Rechtlicher Hintergrund ist die Lissabonner Anerkennungskonvention von 1997 (Europarat und UNESCO): Ein ausländischer Abschluss ist anzuerkennen, sofern die zuständige Stelle keinen wesentlichen Unterschied nachweist.
Wie Lingverra dabei hilft
Lingverra übernimmt Tabellen mit Fächern, Stunden und Noten mit dem Layout des Originals und markiert unsichere Stellen. Ob ein Titel im Original bleibt und was in die Anmerkung kommt, entscheiden Sie.
Weiterlesen: Ukrainische und sowjetische Urkunden übersetzen: 7 typische Fehler
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Quellen
- ENIC-NARIC — Lissabonner Anerkennungskonvention (Englisch)
- ENIC-NARIC — Diploma Supplement (Englisch)
- Überarbeitete Empfehlungen des Ausschusses der Lissabonner Konvention, Sèvres 2010 (polnische Fassung, NAWA)
- NAWA — Grundsätze der Übersetzung von Bildungsnachweisen, 2022 (Polnisch)
- TEPIS — Berufskodex des vereidigten Übersetzers, § 46 (Polnisch)
- ZAB — Häufige Fragen zur Zeugnisbewertung