Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Vertragsparteien & Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der LLC "DataPrime", einem Unternehmen mit Sitz in der Ukraine (Registernummer: 46215708), dem Unternehmen, das den Dienst Lingverra betreibt („Lingverra“ ist die Geschäftsbezeichnung, unter der der Dienst erbracht wird; sie ist keine eigenständige juristische Person), nachfolgend „Lingverra“ oder „wir“, und dem Unternehmen, das sich registriert und die Plattform Lingverra nutzt, nachfolgend „Kunde“ oder „Sie“.
Ausschließlich geschäftliche Nutzung (B2B). Die Plattform Lingverra ist ausschließlich für die berufliche und gewerbliche Nutzung durch Unternehmen bestimmt — insbesondere durch beeidigte oder ermächtigte Übersetzer und Übersetzungsbüros. Diese AGB gelten nicht für Verbraucher (natürliche Personen, die zu Zwecken handeln, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können). Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, dass er als Unternehmen handelt.
Zusammen mit dem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) bilden diese AGB die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien (der „Vertrag“). Mit der Annahme dieser AGB nimmt der Kunde auch den AVV an. Die Datenschutzerklärung informiert über unsere eigene Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 13 und 14 DSGVO) und ist nicht Bestandteil des Vertrags. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als Lingverra ihnen ausdrücklich in schriftlicher Form (einschließlich elektronischer Form) zugestimmt hat.
Die vollständigen Anbieterangaben sind abrufbar unter /legal/imprint.
2. Leistungsbeschreibung
Lingverra ist eine cloudbasierte Software-as-a-Service-Plattform, die folgende Leistungen für beeidigte oder ermächtigte Übersetzer bereitstellt:
- KI-gestützte Übersetzung hochgeladener Dokumente (verarbeitet durch unseren in der EU/im EWR gehosteten KI-Unterauftragsverarbeiter, wie unter /legal/subprocessors aufgeführt);
- Hervorhebung unsicherer Passagen (Konfidenzmarkierung) sowie ein zweispaltiger Vergleichs- und Post-Editing-Editor zur Prüfung und Korrektur durch den Kunden;
- Rekonstruktion der Layoutstruktur und Wiedergabe von Übersetzeranmerkungen (z. B. [Unterschrift], [Siegel], [unleserlich]);
- vorübergehende Speicherung des Ausgangsdokuments und der Übersetzung sowie Export des Ergebnisses (PDF);
- Kostenvoranschläge: Schätzung des Umfangs eines Dokuments und Erstellung eines bepreisten Angebots auf dem eigenen Briefkopf des Kunden. Der Text wird durch Texterkennungssoftware auf unseren eigenen Servern aus dem Dokument ausgelesen; anders als bei der Übersetzungsfunktion wird kein KI-Modell verwendet und es werden keine Daten an einen Modellanbieter übermittelt;
- Rechnungsentwürfe: Erstellung eines Rechnungsentwurfs aus einem gespeicherten Kostenvoranschlag, auf dem Briefkopf des Kunden und in seinem Namen, mit den Positionen und Beträgen dieses Kostenvoranschlags und den vom Kunden angegebenen Daten, auch im strukturierten elektronischen Format, das im Land des Kunden verwendet wird;
- Rechnungen: Erstellung einer Rechnung aus einem gespeicherten Kostenvoranschlag, auf dem eigenen Briefkopf des Kunden und in seinem Namen, mit den Positionen und Beträgen dieses Kostenvoranschlags sowie den vom Kunden angegebenen Zahlungsdaten, der Rechnungsnummer, den Daten sowie Name und Anschrift des Empfängers;
- Weiterleitung von Kundenanfragen an Kunden, die diese Funktion eingeschaltet und die Angaben zu ihrer Bestellung als beeidigte Übersetzer gemacht haben (Abschnitt 2a);
- Verwaltung des Nutzerprofils (berufliche Angaben) und des Guthabens.
Rechnungen sind eigene Dokumente des Kunden. Eine auf der Plattform erstellte Rechnung wird auf dem Briefkopf des Kunden, in seinem Namen und an seinen eigenen Kunden ausgestellt; Lingverra ist weder Partei noch Aussteller. Die Rechnungsnummer vergibt der Kunde selbst: Lingverra führt keine eigene Nummernfolge, da die Rechnungen des Kunden eine lückenlose Reihe bilden müssen, die auch außerhalb der Plattform erstellte Rechnungen umfasst. Der Kunde ist daher für die Lückenlosigkeit dieser Reihe, für die Vollständigkeit und Richtigkeit der in seiner Rechtsordnung vorgeschriebenen Pflichtangaben sowie für seine eigene steuerliche Behandlung verantwortlich (insbesondere ob und mit welchem Satz Umsatzsteuer ausgewiesen wird). Lingverra druckt die vom Kunden eingegebenen Angaben und nimmt keine steuerliche oder rechtliche Prüfung vor.
Entwürfe, Verantwortung und elektronische Formate. Die Plattform erstellt einen Rechnungsentwurf ausschließlich aus den vom Kunden eingegebenen Daten. Die Prüfung des Entwurfs, die Ausstellung der Rechnung und ihr Inhalt liegen vollständig in der Verantwortung des Kunden; Lingverra prüft die Richtigkeit dieser Daten nicht und ist nicht Aussteller der Rechnung. Änderungen, die der Kunde mit anderen Mitteln an einer heruntergeladenen Datei vornimmt, werden nicht in den maschinenlesbaren Teil der Rechnung übernommen. Wird im Land des Kunden eine strukturierte elektronische Rechnung verwendet, erstellt die Plattform den Entwurf zusätzlich im Format dieses Landes: eingebettet in das PDF (Factur-X) oder als gesonderte XML-Datei (Peppol BIS Billing 3.0, CIUS-RO, FA(3) oder FatturaPA). Vor der Bereitstellung wird jede solche Datei anhand der von der zuständigen Behörde veröffentlichten Validierungsregeln geprüft und nicht bereitgestellt, wenn sie diese nicht erfüllt; diese Prüfung ersetzt nicht die eigene Prüfung durch den Kunden. Die Übermittlung der Rechnung an die jeweilige nationale Plattform oder das jeweilige Netzwerk (etwa KSeF, SDI, SPV oder Peppol) nimmt der Kunde selbst vor. Bei Kunden mit Sitz in Italien kann der Entwurf den INPS-Beitragszuschlag (rivalsa INPS) zu dem vom Kunden festgelegten Satz sowie den Steuereinbehalt (ritenuta d’acconto) ausweisen, sofern der Kunde angibt, dass sein Auftraggeber diesen vornimmt; ob und wie diese anzuwenden sind, bestimmt der Kunde. Die Erstellung von Rechnungsentwürfen steht Kunden mit Sitz in Spanien, Portugal, Ungarn, Griechenland oder Kroatien nicht zur Verfügung.
Vertragsgegenstand. Gegenstand des Vertrags ist die Bereitstellung des Zugangs zur Software von Lingverra zur automatisierten Verarbeitung und Aufbereitung von Text (ein Software-as-a-Service-Angebot / eine elektronisch erbrachte Dienstleistung). Lingverra erbringt selbst keine Übersetzungs-, Beglaubigungs- oder Urkundenübersetzungsleistungen; die fachliche Prüfung, Korrektur, Übersetzung und jede Beglaubigung verbleiben in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Die Normseite dient allein als Einheit zur Berechnung des Entgelts und ist nicht Gegenstand der Leistung.
Kein Ersatz für die fachliche Prüfung. Lingverra stellt eine KI-gestützte Vorübersetzung als Arbeitsmittel bereit. Die Übersetzung ist vom Kunden zu prüfen, zu korrigieren und zu verantworten. Lingverra erstellt keine beglaubigte Übersetzung und übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit des KI-Ergebnisses; Beglaubigung und Verantwortung liegen allein beim Kunden in seiner Eigenschaft als beeidigter/ermächtigter Übersetzer.
Bekannte Grenzen maschineller Übersetzung. Die Vorübersetzung wird durch ein großes Sprachmodell erzeugt. Solche Modelle sind probabilistisch: Sie “verstehen” ein Dokument nicht, und die folgenden Fehlerklassen sind der Technologie inhärent und keine Mängel gerade dieses Dienstes. Sie treten auch bei korrekt verarbeiteten Eingaben auf, und vom Kunden wird erwartet, gezielt auf sie zu prüfen:
- Im Ausgangstext nicht vorhandener Inhalt. Große Sprachmodelle können grundsätzlich flüssigen, plausiblen Text erzeugen, dem im Ausgangstext nichts entspricht — in der Fachliteratur wird dies als “Halluzination” bezeichnet. Es handelt sich um eine Eigenschaft der Technologie insgesamt, nicht speziell dieses Dienstes. Dank der in Lingverra integrierten technischen Lösungen ist dieser Effekt auf ein Minimum reduziert: Zweifelhafte Stellen werden in der Regel nicht erfunden, sondern für den Kunden als unsicher markiert. Das Restrisiko lässt sich nicht vollständig ausschließen; deshalb muss das Ergebnis weiterhin mit dem Ausgangstext abgeglichen und nicht bloß auf Plausibilität gelesen werden.
- Zahlen, Daten und Eigennamen. Ziffern, Aktenzeichen, Daten und die Transliteration von Namen sind die fehleranfälligsten Elemente und müssen einzeln mit dem Ausgangstext abgeglichen werden.
- Terminologie und rechtliche Äquivalenz. Eine Einrichtung, Qualifikation oder ein Rechtsbegriff der einen Rechtsordnung kann in einer anderen keine genaue Entsprechung haben; das Modell wird gleichwohl einen Begriff liefern, und die Wahl der zutreffenden Entsprechung ist eine fachliche Beurteilung, die dem Kunden vorbehalten bleibt.
- Layout und Struktur. Die Rekonstruktion von Tabellen, mehrspaltigen Layouts, Stempeln, Randnotizen und Handschrift ist annähernd; Elemente können umgestellt, zusammengeführt oder ausgelassen werden.
- Erkennung des Ausgangstextes (OCR). Ist die Vorlage ein Scan oder eine Fotografie, können Zeichen bereits vor Beginn der Übersetzung falsch gelesen werden — insbesondere bei Handschrift, Scans geringer Qualität, ungewöhnlichen Schriftarten oder gemischten Schriftsystemen.
- Die Konfidenzmarkierung ist eine Hilfe, keine Garantie. Die Hervorhebung unsicherer Passagen hilft, die Aufmerksamkeit zu lenken, doch eine nicht markierte Passage ist damit nicht geprüft: Fehler können auch in Text auftreten, den das System nicht gekennzeichnet hat.
- Variabilität. Dasselbe Dokument kann bei wiederholter Verarbeitung eine etwas andere Formulierung ergeben. Das ist eine Eigenschaft der Technologie und keine Fehlfunktion.
Diese Aufzählung ist beispielhaft und nicht abschließend. Sie wird ausdrücklich genannt, damit der Kunde weiß, worauf er bei der von diesem Abschnitt verlangten Prüfung achten muss — die Prüfung ist der Schritt, auf dem diese Fehler aufgefangen werden sollen, und sie liegt in der beruflichen Verantwortung des Kunden. Nichts in diesem Absatz erweitert oder beschränkt die Haftungsverteilung nach Abschnitt 11.
Transparenz über künstliche Intelligenz. Die Übersetzung wird mithilfe eines Systems künstlicher Intelligenz erstellt. Im Einklang mit den Transparenzanforderungen der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Art. 50, werden vom KI-System erzeugte Ausgaben innerhalb der Plattform deutlich als KI-gestützt gekennzeichnet. Das KI-System wird ausschließlich als Werkzeug zur Unterstützung des Kunden eingesetzt und trifft keine autonomen Entscheidungen über natürliche Personen.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweils auf der Plattform geltenden Funktionsbeschreibung. Als „Beta“ oder „Vorschau“ gekennzeichnete Funktionen werden ohne Gewähr und ohne Verfügbarkeitsziel bereitgestellt und können jederzeit geändert oder eingestellt werden.
2a. Weiterleitung von Kundenanfragen
Hinterlässt eine Person, die eine beglaubigte Übersetzung sucht, eine Anfrage auf unserer öffentlichen Website, können wir sie Kunden anbieten, die in der betreffenden Sprachkombination arbeiten, diese Funktion eingeschaltet und Land und Registernummer ihrer Bestellung als beeidigte Übersetzer angegeben haben. Der erste Kunde, der annimmt, erhält die Kontaktdaten des Anfragenden und befasst sich unmittelbar mit dieser Person.
Was dies nicht ist. Lingverra ist weder Agentur noch Vermittler noch Partei des Auftrags. Wir schließen den Vertrag nicht, legen seinen Preis nicht fest, erhalten die Zahlung des Kunden nicht und nehmen weder Provision noch einen Anteil am Honorar. Der Auftrag kommt zwischen dem Kunden und dessen Auftraggeber zu deren eigenen Bedingungen zustande. Die Weiterleitungsfunktion ist Teil der Plattform und wird nicht gesondert berechnet.
Keine Gewähr für Menge oder Qualität der Anfragen. Wir gewährleisten nicht, dass überhaupt Anfragen eingehen, dass sie geeignet sind oder dass der Anfragende in der Folge einen Auftrag erteilt. Wir überprüfen, dass der Anfragende über die von ihm angegebene E-Mail-Adresse verfügt (ein Bestätigungslink muss angeklickt werden, bevor eine Anfrage überhaupt verteilt wird), doch prüfen wir nicht und können nicht prüfen, ob die Angaben des Anfragenden zur erforderlichen Arbeit zutreffen.
Pflichten des Kunden, der eine Anfrage annimmt. Mit der Annahme wird der Kunde eigenständig Verantwortlicher für die erhaltenen Kontaktdaten und hat sie auf eigene Rechnung zu verantworten — einschließlich der Information des Anfragenden über seine eigenen Datenschutzpraktiken, der Aufbewahrung der Daten nicht länger, als der Kunde sie benötigt, und der Nichtverwendung zu anderen Zwecken, insbesondere nicht für unaufgeforderte Werbung. Die eigene Kopie der Kontaktdaten beim Kunden wird nicht vom AVV erfasst, der den Inhalt von Dokumenten betrifft, die nach Weisung des Kunden verarbeitet werden.
Angaben zur Bestellung. Die Teilnahme setzt voraus, dass der Kunde Land und Registernummer seiner Bestellung angibt. Diese Angaben werden dem Anfragenden angezeigt; er wird darauf hingewiesen, dass wir sie nicht überprüfen, und ihm wird empfohlen, sich vor der Übergabe von Dokumenten einen Nachweis der Bestellung vorlegen zu lassen. Der Kunde gewährleistet die Richtigkeit der Angaben. Wir schließen einen Kunden von der Weiterleitungsfunktion aus, wenn wir erfahren, dass die Angaben unzutreffend sind, insbesondere aufgrund einer Beschwerde.
Wie Anfragen angeboten werden (Ranking). Eine Anfrage wird Kunden, die die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen, in Runden angeboten: zuerst einem Kunden, dann zweien, dann jeweils dreien, in höchstens sechs Runden. Jedes Angebot gilt zwei Stunden; die Anfrage erhält, wer zuerst annimmt. Die Reihenfolge bestimmt ein einziger Parameter: die Zahl der Normseiten, die der Kunde in den 30 Tagen vor Eingang der Anfrage auf der Plattform hat übersetzen lassen, absteigend; bei gleichem Volumen legt eine interne Kennung die Reihenfolge fest. Kunden ohne Volumen in diesem Zeitraum werden nicht ausgeschlossen, sondern ans Ende gestellt. Da das Volumen die Nutzung des kostenpflichtigen Dienstes widerspiegelt, hängt die Reihenfolge mittelbar von dieser Nutzung ab; eine höhere Position kann nicht gesondert erkauft werden.
Einschränkung oder Beendigung der Teilnahme. Schränken wir die Teilnahme eines Kunden an der Weiterleitungsfunktion ein oder setzen sie aus, teilen wir die Gründe spätestens mit Wirksamwerden der Maßnahme schriftlich mit. Beenden wir sie ganz, geschieht dies mit einer Frist von mindestens 30 Tagen und unter Angabe von Gründen, es sei denn, eine gesetzliche Pflicht erfordert sofortiges Handeln oder der Kunde hat wiederholt gegen diese AGB verstoßen (Art. 4 der Verordnung (EU) 2019/1150). Der Kunde kann die Entscheidung im Bereich „Support“ anfechten; wir prüfen sie und antworten schriftlich.
Zugang zu Daten. Mit der Annahme erhält der Kunde die E-Mail-Adresse des Anfragenden, die Sprachkombination, das Zielland, die Dokumentart und einen etwaigen Kommentar. Kunden, denen die Anfrage angeboten wurde, die sie aber nicht angenommen haben, erhalten keine Kontaktdaten. Wir behalten nur einen inhaltsfreien Datensatz der Anfrage (Sprachkombination, Land, Dokumentart, Daten).
3. Registrierung & Zugang
Der Zugang wird dem registrierten Kunden gewährt, der das Nutzerkonto anlegt. Der Kunde ist allein verantwortlich für:
- die Vertraulichkeit seiner Zugangsdaten;
- sämtliche über sein Konto vorgenommenen Handlungen;
- die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bei der Registrierung angegebenen Daten.
Der Kunde sichert zu, dass die bei der Registrierung angegebenen Informationen zutreffend sind, und verpflichtet sich, sie bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren. Lingverra kann den Vertrag fristlos beenden, wenn der Kunde falsche oder irreführende Registrierungsangaben gemacht hat.
Verantwortung für die Dokumente. Hinsichtlich der personenbezogenen Daten in hochgeladenen Dokumenten ist der Kunde Verantwortlicher im Sinne der DSGVO; Lingverra ist Auftragsverarbeiter (siehe AVV). Der Kunde entscheidet in eigener Verantwortung und allein, ob er das Dokument eines Auftraggebers auf die Plattform hochlädt, und sichert zu, dass er hierzu nach Art. 6 und, soweit einschlägig, Art. 9 DSGVO berechtigt ist.
4. Kundenpflichten & zulässige Nutzung
Der Kunde verpflichtet sich:
- die Plattform ausschließlich zu rechtmäßigen beruflichen Zwecken zu nutzen;
- die Sicherheitsfunktionen der Plattform weder zu umgehen noch zu deaktivieren noch zu beeinträchtigen;
- nicht zu versuchen, unbefugt auf Daten anderer Kunden zuzugreifen;
- keinen Schadcode, keine Viren und keine rechtswidrigen oder schädlichen Inhalte hochzuladen;
- die Plattform nicht zur Verarbeitung von Daten unter Verstoß gegen geltendes Recht, insbesondere die DSGVO, zu nutzen;
- keine automatisierten Massenabfragen, übermäßigen Schnittstellenaufrufe oder Ressourcenmissbräuche vorzunehmen;
- über eine gültige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der in den Dokumenten enthaltenen personenbezogenen Daten zu verfügen;
- gültige Zahlungs- und Rechnungsangaben vorzuhalten, einschließlich einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, soweit diese für das Reverse-Charge-Verfahren innerhalb der EU erforderlich ist.
Richtigkeit der steuerlichen Angaben. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm gemachten steuerlich relevanten Angaben, einschließlich seines Sitzlandes, seines Unternehmerstatus und seiner Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Lingverra übernimmt diese Angaben so, wie der Kunde sie erklärt hat. Wird eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben, kann Lingverra sie für die eigenen Aufzeichnungen über das EU-Register VIES überprüfen; diese Überprüfung ist keine Voraussetzung für die Registrierung oder den Zugang zum Dienst, und weder ihre Nichtverfügbarkeit noch ein negatives Ergebnis berühren die Rechte oder Pflichten des Kunden nach diesen AGB. Verfügt der Kunde über keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, weil er unter der Kleinunternehmerregelung oder einer gleichwertigen Regelung tätig ist, bestätigt der Kunde diesen Status durch ausdrückliche Erklärung, die die Grundlage bildet, auf der der Dienst erbracht wird. Der Kunde hat diese Angaben ohne unangemessene Verzögerung zu aktualisieren, wenn sich sein Status ändert, insbesondere bei einer Registrierung zur Umsatzsteuer; eine zuvor abgegebene Erklärung bleibt für Leistungen wirksam, die vor dieser Änderung erbracht wurden. Wird eine Rechnung ohne Umsatzsteuer nach dem Reverse-Charge-Verfahren ausgestellt oder weil der Leistende außerhalb der EU ansässig ist, obliegt es dem Kunden, eine etwaige Umsatzsteuer in seiner eigenen Rechtsordnung selbst abzuführen. Der Kunde stellt Lingverra von jeder Steuer, Geldbuße, Zinsforderung oder Kosten frei, die aus von ihm gemachten unrichtigen, unvollständigen oder veralteten steuerlichen Angaben entstehen.
Freistellung: Der Kunde stellt Lingverra von allen Ansprüchen, Schäden, Geldbußen und Kosten (einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten) frei, die von Dritten geltend gemacht werden aufgrund (a) eines Verstoßes des Kunden gegen diese AGB, (b) eines Verstoßes des Kunden gegen geltendes Recht einschließlich der DSGVO, (c) der vom Kunden hochgeladenen Daten oder Inhalte oder (d) einer nach diesen AGB nicht gestatteten Nutzung der Plattform, soweit den Kunden ein Verschulden trifft.
Rechtswidrige Inhalte (Verordnung (EU) 2022/2065, Gesetz über digitale Dienste). Dokumente werden für die eigene Übersetzungsarbeit des Kunden hochgeladen und niemand anderem zugänglich gemacht. Wir überwachen ihren Inhalt nicht (Art. 8 DSA); hochgeladene Dateien werden lediglich automatisch auf Schadsoftware geprüft. Jede Person kann uns Inhalte, die sie für rechtswidrig hält, über die im Impressum genannte Kontaktstelle melden; dabei ist zu begründen, warum der Inhalt für rechtswidrig gehalten wird, und der Inhalt so genau wie möglich zu bezeichnen (Art. 16 DSA). Wir entscheiden über Meldungen sorgfältig und ohne unangemessene Verzögerung und teilen der meldenden Person die Entscheidung mit. Entfernen wir Inhalte oder sperren den Zugang zu ihnen oder setzen wir ein Konto aus oder beschränken es wegen rechtswidriger Inhalte oder eines Verstoßes gegen diese AGB, teilen wir dem Kunden die Entscheidung und ihre Gründe spätestens mit ihrem Wirksamwerden mit (Art. 17 DSA); der Kunde kann sie im Bereich „Support“ anfechten, und der Rechtsweg bleibt offen.
5. Vertraulichkeit
Jede Partei verpflichtet sich, alle nicht öffentlichen Informationen, die sie im Zusammenhang mit dem Vertrag von der anderen Partei erhält („vertrauliche Informationen“), vertraulich zu behandeln und sie ohne vorherige Zustimmung nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder erfolgt gegenüber Unterauftragsverarbeitern, die gleichwertigen Vertraulichkeitspflichten unterliegen.
Lingverra erkennt an, dass alle vom Kunden hochgeladenen Daten (insbesondere die zu übersetzenden Dokumente und deren Inhalt) vertrauliche Informationen des Kunden darstellen. Lingverra verarbeitet solche Daten ausschließlich nach Maßgabe des AVV und verwendet sie zu keinem anderen Zweck.
Diese Vertraulichkeitspflichten bestehen fort, solange Lingverra vertrauliche Informationen des Kunden vorhält. Da der Inhalt hochgeladener Dokumente und Übersetzungen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist automatisch und dauerhaft gelöscht wird (standardmäßig 72 Stunden nach Bereitstellung, siehe Abschnitt 9), oder früher, wenn der Kunde ihn in seinem Konto löscht, hält Lingverra diesen Inhalt danach weder vor noch kontrolliert sie ihn noch hat sie Zugriff darauf und kann ihn dementsprechend nicht offenlegen. Vertraulichkeitspflichten hinsichtlich sonstiger nicht öffentlicher Informationen bestehen über die Beendigung des Vertrags hinaus fort, solange solche Informationen nicht öffentlich sind.
6. Preise & Guthabenpakete
Lingverra rechnet seitenweise ab. Maßeinheit ist die Normseite. Vor der Übersetzung wird die Zahl der Seiten ermittelt und ein entsprechendes Guthaben (Normseiten) benötigt.
Der Kunde erwirbt das Guthaben über vorausbezahlte Pakete (Aufladung). Dies sind Einmalkäufe, kein Abonnement. Die jeweils geltenden Pakete und Preise je Normseite werden auf der Plattform im Bereich „Guthaben“ angezeigt. Größere Pakete haben einen niedrigeren Preis je Normseite. Alle Preise verstehen sich in EUR. Die umsatzsteuerliche Behandlung jedes Vorgangs ist in Abschnitt 7 beschrieben.
- Beim Hochladen eines Dokuments wird sein voraussichtlicher Umfang anhand des auf dem Scan erkannten Textes geschätzt, und die entsprechende Anzahl Normseiten wird mit einem Sicherheitszuschlag auf dem Guthaben reserviert. Ist das Guthaben geringer als diese Reservierung, aber nicht geringer als der voraussichtliche Umfang ohne Zuschlag, kann die Übersetzung dennoch gestartet werden; reserviert wird dann das gesamte verfügbare Guthaben. Die endgültige Abbuchung erfolgt nach Abschluss der Übersetzung auf Grundlage des tatsächlich übersetzten Umfangs, gerundet auf ein Zehntel einer Normseite, mindestens jedoch eine Normseite je Dokument; sie übersteigt nie den vor der Übersetzung reservierten Umfang, und der Rest der Reservierung wird sofort freigegeben. Schlägt die Übersetzung vollständig fehl, wird die Reservierung vollständig freigegeben.
- Wie der Umfang ermittelt wird. Der übersetzte Umfang umfasst den gesamten Text der fertigen Übersetzung: den übersetzten Text, die übersetzten Bezeichnungen von Formularfeldern, die Beschreibungen von Stempeln, Siegeln und Unterschriften, die Kopfzeile und die Fußnoten. Der Bestätigungsvermerk, den die Plattform für den Kunden hinzufügt, wird nicht mitgezählt. Jedes nicht leere Textfragment (eine Zeile, ein Formularfeld oder eine Tabellenzelle) wird mit mindestens 10 Zeichen angesetzt. Die Zeichen einer Tabelle werden mit einem Faktor nach der Zahl ihrer Spalten angesetzt: bis zu vier Spalten — 1, fünf bis sieben Spalten — 1,5, acht und mehr Spalten — 2.
- Kostenvoranschläge. Je Kostenvoranschlag wird eine Schätzung berechnet, unabhängig davon, wie viele Dateien er umfasst. Jedes Konto verfügt über eine Anzahl kostenloser Schätzungen; sind diese aufgebraucht, kostet eine Schätzung eine feste Zahl von Normseiten aus dem Guthaben und wird erst abgebucht, nachdem der Kunde dieser Abbuchung in der Oberfläche ausdrücklich zugestimmt hat — niemals stillschweigend. Das Bearbeiten oder erneute Öffnen eines bereits erstellten Kostenvoranschlags ist kostenfrei. Die geltende Anzahl kostenloser Schätzungen und der Preis je Schätzung werden im Bereich „Kostenvoranschlag“ angezeigt.
- Ein Kostenvoranschlag ist eine Schätzung. Der Umfang wird aus dem Ausgangsdokument abgeleitet und mit einem üblichen Expansionsfaktor auf die erwartete Übersetzung hochgerechnet; der tatsächliche Umfang der fertigen Übersetzung weicht davon regelmäßig in die eine oder andere Richtung ab, weil Sprachen unterschiedlich expandieren und Layout, Tabellen und Wiederholungen die Zählung beeinflussen. Der Kostenvoranschlag ist daher ein unverbindlicher Anhaltspunkt und keine Zusicherung des endgültigen Umfangs oder Preises. Gibt der Kunde einen Kostenvoranschlag an seinen eigenen Auftraggeber weiter, tut er dies auf eigene Rechnung und auf eigenem Briefkopf, und Lingverra ist nicht Partei dieses Angebots. Die Abrechnung der Übersetzung erfolgt stets nach dem tatsächlich übersetzten Umfang, niemals nach dem Kostenvoranschlag; ein Dokument mit weniger als einer Normseite wird als eine Normseite abgerechnet; der Umfang wird wie oben beschrieben ermittelt, und die endgültige Abbuchung übersteigt in keinem Fall den vor Beginn der Übersetzung reservierten Umfang.
- Guthaben wird nach dem Prinzip „zuerst erworben, zuerst verbraucht“ genutzt (früher gekaufte Seiten werden zuerst verwendet). Jeder Kauf ist ab dem Datum der zugehörigen Zahlung 90 Tage gültig. Die Frist läuft für jeden Kauf gesondert, sodass ein Kunde, der mehrfach Guthaben erworben hat, mehrere Ablaufdaten hat; die aktuellen Daten werden im Bereich „Guthaben“ der Plattform angezeigt. Der Ablauf lässt den gezahlten Betrag nicht erlöschen. Seiten eines Kaufs, die bei Ende seiner Frist ungenutzt sind, verfallen nicht (vorbehaltlich der nachstehenden Geringfügigkeitsschwelle): Lingverra erstattet den entsprechenden Betrag zu dem für diese Seiten tatsächlich gezahlten Preis auf die für diesen Kauf verwendete Zahlungskarte, ohne dass es eines Antrags des Kunden bedarf. Lingverra benachrichtigt den Kunden mindestens 30 Tage vor Ende einer Frist per E-Mail, damit das Guthaben noch genutzt werden kann. Die Frist besteht aus einem technischen Grund und wird offen genannt: Eine Erstattung wird durch Stornierung der ursprünglichen Kartentransaktion ausgeführt, und der Zeitraum, innerhalb dessen eine Acquiring-Bank eine solche Stornierung verarbeiten kann, ist begrenzt. Eine längere Gültigkeitsdauer würde es Lingverra unmöglich machen, das Geld auf diesem Weg zurückzugeben. Liegt der in einem abgelaufenen Kauf verbleibende Betrag unter der Geringfügigkeitsschwelle von zwei Normseiten, wird er nicht erstattet, weil der Aufwand einer Erstattung den Betrag übersteigen würde; diese Seiten verbleiben im Guthaben und können weiterhin genutzt werden. Ein erhebliches verbleibendes bezahltes Guthaben auf einem inaktiven Konto wird zusätzlich wie in Abschnitt 12.1 beschrieben behandelt.
- Preisänderungen werden mit einer Frist von mindestens 30 Tagen angekündigt. Bereits erworbenes Guthaben behält den zum Zeitpunkt des Kaufs geltenden Wert. Mit dem Kauf eines Pakets nach Wirksamwerden der Änderung gilt der neue Preis als angenommen.
Kostenlose Testseiten. Bei Registrierung eines Kontos und Bestätigung der E-Mail-Adresse werden dem Kunden einmalig 5 kostenlose Test-Normseiten gewährt, um den Dienst zu erproben. Die Testseiten werden unentgeltlich bereitgestellt und sind 30 Tage ab ihrer Gewährung gültig; nicht innerhalb dieser Frist genutzte Testseiten verfallen automatisch und ersatzlos. Testseiten werden einmal je Kunde gewährt und nicht erneut vergeben (auch nicht nach Löschung und anschließender erneuter Registrierung eines Kontos). Da sie unentgeltlich bereitgestellt werden, haben Testseiten keinen Geldwert: Sie sind nicht in Geld erstattungsfähig und bleiben bei der Berechnung einer Erstattung des Restguthabens außer Betracht.
Kein Widerrufsrecht (Einmalkäufe zwischen Unternehmen). Guthabenpakete sind Einmalkäufe digitaler Dienstleistungen. Da der Vertrag ausschließlich mit Unternehmen geschlossen wird, besteht kein Widerrufsrecht, da solche Rechte nach geltendem Verbraucherschutzrecht nur Verbrauchern und nicht Unternehmen zustehen. Erworbenes Guthaben ist nach Abschluss des Kaufs nicht erstattungsfähig und nicht übertragbar, es sei denn, zwingendes Recht bestimmt etwas anderes, oder Lingverra beendet den Vertrag vorzeitig ohne Grund, oder der Kunde beendet ihn durch Löschung des Kontos, während ein erhebliches nicht genutztes bezahltes Guthaben verbleibt, oder das Konto wird inaktiv, während ein solches Guthaben besteht, oder die Gültigkeitsdauer eines Kaufs läuft ab, während Seiten daraus ungenutzt sind (siehe Abschnitte 6, 12 und 12.1, nach denen dieser nicht genutzte Vorschuss zum FIFO-Kaufpreis erstattet wird — auf Antrag bei Löschung und auf eigene Initiative von Lingverra bei Ablauf der Gültigkeitsdauer). Das Guthaben ist eine Vorauszahlung auf künftige Leistungen: Die Leistung ist erbracht, wenn Seiten des Guthabens für eine Übersetzung oder einen Kostenvoranschlag verwendet werden. Für alle vorstehenden Erstattungen gilt die in den Abschnitten 6 und 12.1 genannte Geringfügigkeitsschwelle.
7. Zahlungsbedingungen
Guthabenpakete werden zum Zeitpunkt des Kaufs vollständig per Zahlungskarte über unsere Acquiring-Bank abgerechnet; das Guthaben wird unmittelbar nach erfolgreicher Zahlung gutgeschrieben. Schlägt die Zahlung fehl, wird kein Guthaben gutgeschrieben. Die Karte wird auf der eigenen Zahlungsseite der Acquiring-Bank eingegeben — wir erhalten und speichern Ihre Kartennummer zu keinem Zeitpunkt.
Fehlgeschlagene oder doppelte Zahlungen. Wird eine Zahlung abgebucht, ohne dass Guthaben gutgeschrieben wird, oder wird derselbe Kauf doppelt belastet, wird der ohne entsprechendes Guthaben belastete Betrag vollständig auf die verwendete Karte erstattet. Lingverra gleicht Zahlungen automatisch mit dem gutgeschriebenen Guthaben ab; der Kunde kann einen solchen Fall auch im Bereich „Support“ melden.
Rechnungen werden elektronisch ausgestellt und sind innerhalb der Plattform abrufbar.
Währung des Preises. Alle Preise und Rechnungen lauten auf Euro (EUR, ISO 4217 Code 978). Dies gilt für jeden Kunden, auch für solche mit Sitz in Mitgliedstaaten oder EWR-Ländern, deren nationale Währung nicht der Euro ist.
Abrechnungswährung. Lingverra hat ihren Sitz in der Ukraine, und ihre Acquiring-Bank rechnet Kartenzahlungen ausschließlich in ukrainischen Hryvnia (UAH) ab. Bei einer Zahlung wird der angezeigte Euro-Betrag zu dem Kurs, den der Zahlungsdienstleister von Lingverra im Zeitpunkt der Zahlung anwendet, in Hryvnia umgerechnet, und der so eingegangene Hryvnia-Betrag ist der Betrag, den Lingverra erhält und, sofern eine Erstattung geschuldet ist, zurückzahlt. Der tatsächlich belastete Hryvnia-Betrag wird zusammen mit dem angewandten Kurs in der Rechnung, im Zahlungsverlauf und in der Bestätigungs-E-Mail ausgewiesen; ein Richtwert in Hryvnia wird bereits vor der Zahlung neben dem Preis angezeigt.
Die Umrechnung aus der Währung der Karte des Kunden in Hryvnia im Zeitpunkt der Zahlung und aus Hryvnia zurück in diese Währung im Fall einer Erstattung nimmt der Herausgeber der Karte des Kunden zu seinem Kurs am jeweiligen Tag vor. Lingverra setzt diese Kurse nicht fest, erhält keinen Anteil daran und nimmt keinen eigenen Abzug vor (siehe Erstattungsrichtlinie).
Bankentgelte. Entgelte, die der eigene Kartenherausgeber des Kunden erhebt (etwa für Währungsumrechnung oder grenzüberschreitende Zahlungen), trägt der Kunde.
Leistungsort und Umsatzsteuer. Der Leistungsort der Dienstleistung bestimmt sich nach dem Sitz des unternehmerischen Kunden. Dementsprechend gilt:
- bei Kunden mit Sitz außerhalb der Ukraine wird die Leistung außerhalb der Ukraine erbracht und unterliegt nicht der ukrainischen Umsatzsteuer;
- hat der Kunde seinen Sitz in der EU, ist Leistungsort der Mitgliedstaat, in dem der Kunde ansässig ist (Art. 44 der Richtlinie 2006/112/EG); da Lingverra außerhalb der EU ansässig ist, führt der Kunde die dort geschuldete Umsatzsteuer im Reverse-Charge-Verfahren ab (Art. 196 dieser Richtlinie), unabhängig davon, ob er eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben hat;
- Lingverra ist in der Ukraine nicht als Umsatzsteuerpflichtiger registriert und berechnet keine ukrainische Umsatzsteuer, auch nicht gegenüber Kunden mit Sitz in der Ukraine.
Die für den jeweiligen Vorgang geltende Behandlung wird auf der entsprechenden Rechnung ausgewiesen.
8. Verfügbarkeit
Lingverra strebt eine Plattformverfügbarkeit von 99 % im Monatsmittel an, ausgenommen geplante Wartungsarbeiten. Dies ist ein Verfügbarkeitsziel und keine garantierte Service-Level-Vereinbarung mit Gutschriften. Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit vorab angekündigt.
Lingverra haftet nicht für Nichtverfügbarkeit infolge höherer Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Cyberangriffe jenseits zumutbarer Abwehr, Pandemien, Infrastrukturausfälle von Drittanbietern (z. B. Hosting, DNS, Internet- Backbone) oder behördliche Maßnahmen. Lingverra informiert betroffene Kunden, sobald dies vernünftigerweise möglich ist.
Die Verfügbarkeit der KI-Übersetzung kann zudem von der Verfügbarkeit des unter /legal/subprocessors aufgeführten KI-Unterauftragsverarbeiters abhängen.
9. Daten, Datenschutz & Unterauftragsverarbeiter
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden richtet sich nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), der Bestandteil dieses Vertrags ist; unsere eigene Verarbeitung als Verantwortlicher ist in der Datenschutzerklärung beschrieben.
Verarbeitung und Speicherung erfolgen auf Servern innerhalb der EU/des EWR. Zur Erbringung der Übersetzung wird der Dokumenteninhalt durch unseren KI-Unterauftragsverarbeiter (wie unter /legal/subprocessors aufgeführt) innerhalb des EWR verarbeitet; der Dokumenteninhalt verlässt den EWR nicht (siehe Abschnitt 12 des AVV). Die aktuelle Liste der Unterauftragsverarbeiter ist abrufbar unter /legal/subprocessors; über wesentliche Änderungen wird der Kunde informiert und kann nach Maßgabe des AVV widersprechen.
Der Inhalt des Ausgangsdokuments und der Übersetzung wird nach Ablauf der in der Datenschutzerklärung genannten Aufbewahrungsfrist automatisch gelöscht. Der Kunde ist dafür verantwortlich, benötigte Ergebnisse rechtzeitig zu exportieren.
9a. Sperrung des Zugangs
Neben der Beendigung des Vertrags (Abschnitt 12) kann Lingverra den Zugang zum Konto vorübergehend sperren — ein milderes Mittel, das eingesetzt wird, wo eine Beendigung des Vertrags unverhältnismäßig wäre. Die Gründe sind beschränkt auf:
- einen konkreten Verdacht, dass das Konto kompromittiert wurde oder von jemand anderem als dem Kunden genutzt wird;
- eine Nutzung, die die Plattform oder andere Kunden gefährdet — automatisierte Massenanfragen, Versuche, Limits zu umgehen, Hochladen schädlicher Dateien;
- eine gesetzliche Pflicht oder eine Anordnung einer zuständigen Behörde;
- eine Zahlung, die nach Gutschrift des Guthabens storniert oder per Chargeback zurückgefordert wurde.
Wir informieren den Kunden unverzüglich über eine Sperrung und deren Grund, es sei denn, die Information würde den Zweck vereiteln oder ist gesetzlich untersagt. Kann die Ursache beseitigt werden, erhält der Kunde Gelegenheit zur Beseitigung, und der Zugang wird danach wiederhergestellt. Eine Sperrung führt nicht zum Verfall erworbenen Guthabens: Es bleibt dem Konto gutgeschrieben, und wird der Vertrag später beendet, gelten die Regelungen der Abschnitte 12 und 12.1 unverändert. Die Sperrung ist keine Sanktion und berührt etwaige Ansprüche beider Parteien nicht.
10. Geistiges Eigentum
Die Plattform Lingverra einschließlich sämtlicher Software, Gestaltungen und Dokumentation ist durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt und steht nicht im Eigentum des Kunden. Dem Kunden wird für die Dauer der Nutzung ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, widerrufliches Nutzungsrecht ausschließlich für seine internen beruflichen Zwecke eingeräumt.
Der Kunde behält sämtliche Rechte an den hochgeladenen Daten und Dokumenten sowie an der geprüften Übersetzung. Lingverra erhebt keinen Eigentumsanspruch auf die Daten des Kunden.
Der Kunde wird die Plattform weder zurückentwickeln, dekompilieren noch disassemblieren und auch nicht versuchen, ihren Quellcode, ihre Prompts oder Modelle abzuleiten, außer soweit solche Handlungen durch zwingendes Recht ausdrücklich gestattet sind (insbesondere Art. 5 und 6 der Richtlinie 2009/24/EG über den Rechtsschutz von Computerprogrammen). Ebenso wird der Kunde die Plattform nicht nutzen, um einen konkurrierenden Dienst aufzubauen, ihre Inhalte oder Ausgaben zu diesem Zweck weder systematisch noch massenhaft extrahieren und technische Beschränkungen des Umfangs oder der Nutzungsintensität nicht umgehen.
11. Haftungsbeschränkung
11.1 Allgemeine Beschränkung. Vorbehaltlich der Abschnitte 11.2 und 11.3 ist die Gesamthaftung von Lingverra für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag auf die Summe der Entgelte beschränkt, die der Kunde in den 12 Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlt hat. Diese Beschränkung berührt nicht die gesetzliche Haftung eines Auftragsverarbeiters gegenüber betroffenen Personen nach Art. 82 DSGVO, die im AVV geregelt ist und vertraglich nicht beschränkt werden kann.
11.2 Reichweite der Beschränkung. Die Haftungsbeschränkung nach Abschnitt 11.1 gilt für Schäden durch einfache Fahrlässigkeit. Sie gilt nicht, und die Haftung ist nicht beschränkt, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder soweit zwingende Vorschriften des anwendbaren Rechts eine solche Beschränkung nicht zulassen.
11.3 Unbeschränkte Haftung. Unberührt bleibt die Haftung von Lingverra für:
- Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
- Vorsatz und arglistige Täuschung;
- grobe Fahrlässigkeit;
- jede weitere Haftung, die nach zwingendem Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.
11.4 Ausschlüsse. Vorbehaltlich der Abschnitte 11.2 und 11.3 haftet Lingverra nicht für mittelbare Schäden und Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust infolge von Handlungen des Kunden oder Schäden infolge höherer Gewalt nach Abschnitt 8.
Keine Haftung nach Löschung von Inhalten. Der Inhalt von Ausgangs- dokumenten und Übersetzungen wird nur vorübergehend gespeichert und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist automatisch und dauerhaft gelöscht (standardmäßig 72 Stunden nach Bereitstellung, siehe Abschnitt 9), oder früher, wenn der Kunde ihn in seinem Konto löscht. Nach der Löschung hält Lingverra diesen Inhalt weder vor noch kontrolliert sie ihn noch hat sie Zugriff darauf und handelt in Bezug auf ihn weder als Verantwortlicher noch als Auftragsverarbeiter. Lingverra haftet daher nicht für Verlust, Nichtverfügbarkeit oder Nichtwiederherstellbarkeit von Inhalten nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist oder nachdem der Kunde sie gelöscht hat, und der Kunde ist allein dafür verantwortlich, vor Ablauf dieser Frist alle Ergebnisse zu exportieren, die er behalten möchte.
Keine Haftung für das Übersetzungsergebnis. Lingverra haftet nicht für Fehler, Auslassungen oder Ungenauigkeiten des KI-Übersetzungsergebnisses. Prüfung, Korrektur und Beglaubigung liegen allein beim Kunden (siehe Abschnitt 2).
Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Abschnitts unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Abschnitts und dieses Vertrags wirksam.
12. Laufzeit & Beendigung
Der Vertrag tritt mit Annahme dieser AGB in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit bis zu seiner Beendigung. Es fallen keine wiederkehrenden Entgelte an; der Kunde bezieht Leistungen ausschließlich durch den Kauf von Guthabenpaketen.
- Beendigung durch den Kunden: jederzeit durch Löschung des Kontos in den Einstellungen. Ein erhebliches nicht genutztes bezahltes Guthaben verfällt nicht einfach: Der Kunde kann die Erstattung des verbleibenden bezahlten Guthabens beantragen, das zu dem Preis erstattet wird, zu dem die jeweiligen Seiten erworben wurden (zuerst erworben, zuerst verbraucht). Kostenlose Testseiten bleiben außer Betracht und sind nicht erstattungsfähig (siehe Abschnitt 12.1).
- Ordentliche Kündigung durch Lingverra: mit einer Frist von 30 Tagen in schriftlicher Form (einschließlich elektronischer Form). Verfügt der Kunde noch über nicht genutztes Guthaben und beendet Lingverra den Vertrag ohne Grund, wird der nicht genutzte bezahlte Teil zu dem Preis erstattet, zu dem die jeweiligen Seiten erworben wurden (First-in, First-out).
- Außerordentliche Kündigung durch Lingverra: fristlos bei einer wesentlichen Verletzung dieser AGB oder wenn die weitere Erbringung des Dienstes gegen geltendes Recht verstoßen würde. Bei begründetem Verdacht rechtswidriger Nutzung räumt Lingverra zunächst eine Frist von mindestens 7 Tagen zur Abhilfe ein, es sei denn, sofortiges Handeln ist erforderlich, um Schaden abzuwenden oder das Gesetz einzuhalten.
12.1 Löschung des Kontos & der Daten
Der Datenexport liegt in der Verantwortung des Kunden. Der Kunde muss alle Daten, die er behalten möchte, vor der Löschung oder vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist exportieren. Die Plattform stellt hierfür Selbstbedienungs-Exportfunktionen bereit.
- Löschung auf Antrag: Der Kunde kann die Löschung des Kontos jederzeit über die Kontoeinstellungen beantragen. Die Löschung umfasst alle Kontodaten, Dokumente und Übersetzungen und ist endgültig und unwiderruflich. Besteht zu diesem Zeitpunkt auf dem Konto ein erhebliches bezahltes Guthaben, wird das Konto nicht sofort geschlossen: Da Lingverra dem Kunden diesen vorausbezahlten, nicht genutzten Betrag weiterhin schuldet, wird der Kunde gebeten zu wählen — (a) die Erstattung des nicht genutzten bezahlten Guthabens zu beantragen, das zum FIFO-Kaufpreis auf das für die Zahlung verwendete Konto erstattet wird, woraufhin das Konto anonymisiert wird; oder (b) auf das verbleibende Guthaben ausdrücklich zu verzichten, woraufhin es auf null gesetzt und das Konto anonymisiert wird. Solange ein Erstattungsantrag anhängig ist, sind weitere Aufladungen deaktiviert und die Löschung kann nicht rückgängig gemacht werden. Test- und Geschenkseiten haben keinen Geldwert und werden nicht erstattet; besteht das verbleibende Guthaben nur aus solchen Seiten, verfällt es mit der Löschung ohne Erstattung. Ein bezahltes Guthaben unterhalb der Erheblichkeitsschwelle von zwei Normseiten wird nicht erstattet und verfällt mit der Löschung, weil der Aufwand einer Erstattung den Betrag übersteigen würde; das Guthaben wird jederzeit im Bereich „Guthaben“ angezeigt und kann vor der Löschung des Kontos genutzt werden.
- Aufgegebene Konten: Ein Konto gilt als aufgegeben, wenn sich der Kunde 6 (sechs) aufeinanderfolgende Monate nicht anmeldet. Lingverra benachrichtigt den Kunden mindestens 30 Tage vor der Schließung per E-Mail an die hinterlegte Adresse.
- Aufgegebene Konten ohne erhebliches Guthaben: Besteht auf dem Konto kein erhebliches bezahltes Guthaben, kann Lingverra es nach Ablauf der Ankündigungsfrist schließen und löschen, und etwaige verbleibende Inhalte werden dauerhaft gelöscht. Ein geringfügiges bezahltes Restguthaben unterhalb der Geringfügigkeitsschwelle von zwei Normseiten wird nicht erstattet, weil der Aufwand einer Erstattung den Betrag übersteigen würde; es verfällt mit der Schließung des Kontos.
- Aufgegebene Konten mit bezahltem Guthaben: Besteht auf dem Konto weiterhin ein erhebliches bezahltes Guthaben, wird das Konto nicht sofort gelöscht, weil Lingverra dem Kunden diesen vorausbezahlten Betrag weiterhin schuldet. Lingverra behält das Konto bei und erinnert den Kunden in regelmäßigen Abständen (etwa alle zwei Monate) daran, das Guthaben zu nutzen oder zurückzufordern. Der Kunde kann sich jederzeit anmelden, um das Guthaben zu nutzen, oder antworten, um die Erstattung des verbleibenden bezahlten Guthabens zu beantragen (Erstattung zum Kaufpreis, zuerst erworben, zuerst verbraucht). Lingverra bewahrt die mit dem Konto verbundenen personenbezogenen Daten nur so lange auf, wie diese Geldschuld besteht (Art. 6(1)(b) DSGVO). Im Regelfall wird das Guthaben früher und unabhängig von Inaktivität zurückgezahlt, nämlich bei Ablauf der Gültigkeitsdauer jedes Kaufs (Abschnitt 6). Ein von diesem Mechanismus nicht erfasstes bezahltes Guthaben wird jederzeit auf Antrag zum Kaufpreis (zuerst erworben, zuerst verbraucht) erstattet; Lingverra beruft sich gegenüber diesem Anspruch nicht auf den Ablauf der Verjährungsfrist. Kann eine Erstattung auf die ursprüngliche Karte nicht ausgeführt werden (insbesondere, weil die Karte nicht mehr gültig ist oder das Erstattungsfenster des Acquirers verstrichen ist), bleibt der Betrag zur Verfügung des Kunden und wird auf Antrag auf anderem Weg erstattet. Sobald das Guthaben genutzt, erstattet oder ausdrücklich darauf verzichtet wurde, wird das Konto anonymisiert, und die personenbezogenen Daten werden im Einklang mit dem Grundsatz der Speicherbegrenzung (Art. 5(1)(e) DSGVO) gelöscht.
- Keine Haftung für nicht exportierte Daten: Exportiert der Kunde seine Daten nicht vor der Löschung, trägt Lingverra keine Verantwortung für den daraus entstehenden Verlust. Als Auftragsverarbeiter ist Lingverra verpflichtet, die Daten nach Ende der Verarbeitung zu löschen (Art. 28(3)(g) DSGVO).
Ein minimaler Nachweis jeder Löschung (Auslöser, Datum, Bestätigungen) wird aufbewahrt; er enthält keine personenbezogenen Daten der betroffenen Personen des Kunden.
12.2 Wechsel zu einem anderen Anbieter
Gemäß Kapitel VI der Verordnung (EU) 2023/2854 (Datenverordnung) kann der Kunde den Vertrag jederzeit beenden, um zu einem anderen Anbieter oder zu eigenen Systemen zu wechseln. Eine Kündigungsfrist über die Löschung des Kontos hinaus besteht nicht, und es werden keine Wechsel- oder Datenexportentgelte erhoben. Für 30 Tage nach einem im Bereich „Support“ gestellten Wechselantrag hält Lingverra das Konto für den Export bereit; in dieser Zeit kann der Kunde über die Selbstbedienungsfunktionen der Plattform alle exportierbaren Daten exportieren, die er bereitgestellt hat oder die der Dienst für ihn erzeugt hat — Übersetzungen und Ausgangsdokumente innerhalb ihrer Aufbewahrungsfrist, Kostenvoranschläge, Rechnungen sowie die Kontodaten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format. Dokumente und Übersetzungen werden in jedem Fall nur für die in der Datenschutzerklärung genannte Aufbewahrungsfrist gespeichert. Eigene Betriebsdaten von Lingverra (etwa Sicherheitsprotokolle) und ihre Software sind keine exportierbaren Daten. Nach Ablauf der Exportfrist werden die Daten wie in Abschnitt 12.1 beschrieben gelöscht; auf Anfrage bestätigt Lingverra die Löschung schriftlich.
13. Änderungen dieser AGB
Lingverra kann diese AGB ändern. Wesentliche Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail oder durch einen Hinweis in der Plattform mitgeteilt. Die fortgesetzte Nutzung nach Wirksamwerden der Änderungen gilt als Annahme. Nimmt der Kunde die geänderten AGB nicht an, kann er den Vertrag vor deren Wirksamwerden ohne Nachteil beenden.
14. Mitteilungen & Abtretung
Rechtserhebliche Mitteilungen nach diesem Vertrag erfolgen per E-Mail an die hinterlegte Adresse oder durch einen Hinweis in der Plattform. Mitteilungen an Lingverra sind zu richten an support@lingverra.com.
Der Kunde darf Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige Zustimmung von Lingverra in schriftlicher Form (einschließlich elektronischer Form) weder abtreten noch übertragen. Lingverra kann diesen Vertrag im Zusammenhang mit einer Verschmelzung, einem Erwerb oder einem Verkauf wesentlicher Vermögenswerte mit einer Frist von 30 Tagen nach vorheriger Mitteilung an den Kunden auf einen Rechtsnachfolger übertragen.
15. Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht des Landes, in dem LLC "DataPrime" registriert ist (Ukraine), unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen. Für Streitigkeiten sind die Gerichte dieses Landes zuständig, sofern nicht zwingende Vorschriften am Sitz des Kunden etwas anderes bestimmen.
Da Lingverra ausschließlich Unternehmen bedient (B2B), finden die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung (ODR) und Verfahren zur Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten keine Anwendung.
16. Kontakt
LLC "DataPrime"vul. Yakubenkivska, bud. 1, kab. 6
04107 Kyiv
Ukraine
E-Mail: support@lingverra.com
EN · CS · DE · ES · FR · HU · IT · NL · PL · PT · RO · SK · UK
Dies ist eine Übersetzung, die der Bequemlichkeit dient. Bei Abweichungen ist die EN-Fassung maßgeblich: EN
Version: v1.4 · As of: 2026-10-30 · DE