Was ist eine Normseite?
Eine Normseite ist eine standardisierte Abrechnungseinheit für Übersetzungen. Sie hängt nicht von Schriftgröße, Rändern, Bildern oder Layout ab, sondern allein vom Textumfang — gemessen in Zeichen. Damit lässt sich der Aufwand zweier völlig unterschiedlich gestalteter Dokumente fair miteinander vergleichen.
In der Praxis sind zwei eng verwandte Bezugsgrößen verbreitet: die Normseite und die Normzeile. Beide beschreiben dasselbe Prinzip — eine feste Menge an Anschlägen — nur in unterschiedlicher Granularität.
Wie viele Zeichen hat eine Normseite?
Die Normseite ist eine vertraglich vereinbarte Größe. Das Justizvergütungsgesetz rechnet gerichtliche Übersetzungen nicht nach Normseiten ab, sondern nach jeweils angefangenen 55 Anschlägen (§ 11 Abs. 1 JVEG). Entscheidend ist deshalb, dass die zugrunde gelegte Zeichenzahl im Angebot klar benannt wird.
Üblich sind diese Bezugsgrößen:
- Normseite: vertraglich festgelegte Zeichenzahl, bei Lingverra 1 650 Zeichen inklusive Leerzeichen.
- Normzeile = 55 Anschläge — Einheit der Vergütung nach § 11 JVEG.
- Manche Auftraggeber rechnen alternativ pro Wort.
Wichtig ist die Angabe „inklusive Leerzeichen“. Leerzeichen gehören zur Zeichenzahl, weil sie Teil des gesetzten Textes sind. Wer sie herausrechnet, kommt auf eine andere — niedrigere — Seitenzahl.
Warum nicht einfach pro Originalseite abrechnen?
Eine Originalseite ist als Maß ungeeignet, weil sie beliebig viel oder wenig Text enthalten kann. Eine Geburtsurkunde mit fünf Zeilen und eine eng bedruckte Vertragsseite mit sechzig Zeilen wären beide „eine Seite“ — der Aufwand unterscheidet sich aber um ein Vielfaches.
Die Normseite löst dieses Problem: Abgerechnet wird der tatsächliche Textumfang, unabhängig davon, wie dicht oder luftig das Dokument gesetzt ist. Das ist für beide Seiten transparent und nachvollziehbar.
Beispielrechnung
Angenommen, ein Dokument enthält 4 950 Zeichen Fließtext inklusive Leerzeichen. Bei 1 650 Zeichen je Normseite entspricht das genau 3 Normseiten. Bei einem Seitenpreis von 0,50 € ergeben sich 1,50 € Übersetzungskosten — berechnet auf den Textumfang, nicht auf das bedruckte Papier. Kurze Fragmente (Zeile, Feld, Tabellenzelle) zählen mindestens als 10 Zeichen. Die Zeichen einer Tabelle zählen mit einem Faktor nach Spaltenzahl: bis 4 — 1, 5–7 — 1,5, ab 8 — 2. Der Bestätigungsvermerk zählt nicht mit.
Ergibt die Rechnung keine glatte Zahl, rundet Lingverra kaufmännisch auf eine Nachkommastelle: 1 850 Zeichen sind rechnerisch 1,12 Normseiten und werden als 1,1 abgerechnet, nicht als 1,5 oder 2 — mit einem Minimum von einer Normseite je Dokument.
Normseite oder Normzeile?
Beide Größen beruhen auf demselben Prinzip, unterscheiden sich aber in der Feinheit der Abrechnung. Die Normzeile mit 55 Anschlägen ist die Einheit, nach der das JVEG Übersetzungen etwa für Gerichte vergütet (§ 11 Abs. 1 JVEG). Die Normseite fasst mehrere Zeilen zusammen und eignet sich für die übersichtliche Abrechnung ganzer Dokumente.
Welche Größe gilt, hängt vom Auftraggeber ab. Wird nach dem JVEG vergütet, gilt die Normzeile; bei privaten und geschäftlichen Aufträgen wird die Einheit vereinbart. In beiden Fällen sollte die Bezugsgröße vor Auftragsbeginn feststehen.
Aktuelle JVEG-Sätze je Normzeile
Nach § 11 Abs. 1 JVEG beträgt das Honorar 1,95 Euro für jeweils angefangene 55 Anschläge, wenn der Text in editierbarer elektronischer Form vorliegt, sonst 2,15 Euro. Ist die Übersetzung besonders erschwert — etwa durch Fachausdrücke, schwere Lesbarkeit, Eilbedürftigkeit oder eine selten vorkommende Sprache —, gelten 2,15 bzw. 2,30 Euro. Für einen Auftrag gibt es mindestens 20 Euro (§ 11 Abs. 3).
Wie viele Wörter hat eine Normzeile?
Das Gesetz zählt Anschläge, keine Wörter — Wörter sind unterschiedlich lang. Für eine grobe Schätzung teilen Sie 55 durch die durchschnittliche Wortlänge Ihres Textes einschließlich Leerzeichen. Abgerechnet wird immer nach Anschlägen.
Und in Österreich?
Das österreichische Gebührenanspruchsgesetz rechnet ebenfalls nach Zeilen: 1,50 Euro je Zeile, wobei als Zeile 55 Anschläge einschließlich Leerzeichen der Übersetzung gelten; je Auftrag mindestens 20 Euro. Für die Beurkundung der Übereinstimmung mit der Urschrift kommen 4 Euro hinzu (§ 54 Abs. 1 Z 1 GebAG, Fassung seit 1. Juli 2022).
Wie zähle ich die Zeichen selbst?
In gängigen Textverarbeitungen lässt sich die Zeichenzahl direkt ablesen. Markieren Sie den Text und öffnen Sie die Wortzählung — dort wird „Zeichen (mit Leerzeichen)“ angezeigt. Diesen Wert teilen Sie durch die vereinbarte Zeichenzahl je Normseite.
Ein praktischer Hinweis: Maßgeblich ist in der Regel der fertige Zieltext, denn er bestimmt den tatsächlichen Umfang. Da dieser vor der Übersetzung noch nicht vorliegt, beruht ein verbindliches Angebot oft auf einer Schätzung anhand des Ausgangstexts. Bei Sprachen, die im Deutschen länger werden, fällt der Zieltext entsprechend umfangreicher aus.
Warum die Sprachrichtung den Umfang beeinflusst
Nicht jede Sprache braucht gleich viele Zeichen für denselben Inhalt. Übersetzungen ins Deutsche werden oft länger, weil deutsche Begriffe und zusammengesetzte Wörter mehr Zeichen umfassen. Eine kurze Urkunde in der Ausgangssprache kann daher im Deutschen spürbar mehr Normseiten ergeben — und umgekehrt.
Auch Transliterationen von Namen, vollständige Anschriften und die Beschreibung von Stempeln und Siegeln erhöhen den Zeichenumfang. Gerade bei amtlichen Dokumenten ist der reine „Lesetext“ daher selten ein guter Schätzer für den endgültigen Umfang.
Unterschiede zwischen Ländern und Auftraggebern
Einen einzigen, international verbindlichen Wert für die Normseite gibt es nicht. Je nach Land, Branche und Auftraggeber sind unterschiedliche Zeichenzahlen üblich, und auch die Rundungsregeln variieren. Manche rechnen streng auf ganze Seiten auf, andere auf halbe, wieder andere auf die genaue Zahl. Wichtig ist allein, dass die Regeln transparent feststehen, bevor der Auftrag beginnt.
Für den Auftraggeber lohnt sich deshalb der Blick auf das Kleingedruckte: Welche Zeichenzahl gilt als Normseite, wird nach Ausgangs- oder Zieltext gerechnet, und wie wird gerundet? Drei kurze Fragen, die spätere Überraschungen vermeiden. Ein seriöses Angebot beantwortet sie von sich aus.
Was ein faires Abrechnungsmodell ausmacht
Fair ist ein Modell, das den tatsächlichen Aufwand abbildet und nachvollziehbar bleibt: Oberhalb des Minimums von einer Normseite sollte, wer den Zieltext markiert und die Zeichen zählt, auf dasselbe Ergebnis kommen wie die Abrechnung.
Eine Abrechnung auf eine Zehntel-Normseite genau erfüllt diesen Anspruch: Ein Dokument mit gut einer Normseite Umfang wird als 1,1 berechnet — nicht als 1,5 und nicht als zwei Seiten. Ein Dokument unter einer Normseite wird als eine Normseite berechnet: Das ist das Minimum je Dokument.
Häufige Fragen zur Normseite
Wird nach Ausgangs- oder Zieltext gezählt? Bei privaten Aufträgen ist das Vereinbarungssache. Das JVEG legt für seine Fälle den Zieltext zugrunde; nur wenn allein der Ausgangstext lateinische Schriftzeichen verwendet, zählt der Ausgangstext (§ 11 Abs. 2 JVEG).
Wie Lingverra abrechnet
Lingverra zählt die Zeichen des fertigen Textes serverseitig und rechnet pro Normseite ab (1 650 Zeichen inklusive Leerzeichen). Über einer Normseite wird der tatsächliche Umfang berechnet, kaufmännisch gerundet auf 0,1 Normseite; unter einer Normseite wird das Dokument als eine Normseite berechnet.
Reservierung vs. tatsächliche Abrechnung
Vor dem Start wird ein kleiner Puffer vorübergehend reserviert, da der genaue Umfang erst nach der Übersetzung feststeht. Dieser reservierte Betrag ist keine Belastung: Abgerechnet wird nach Fertigstellung der tatsächliche Umfang — mindestens eine Normseite je Dokument —, der reservierte Rest wird wieder freigegeben. Die Oberfläche zeigt beides getrennt — die voraussichtliche Abrechnung und die vorübergehende Reservierung.
Lingverra ist ein Arbeitswerkzeug für beeidigte Übersetzer: Nach dem Hochladen — auch eines Scans — erkennt es den Text, erstellt eine präzise Übersetzung im Layout des Originals und zeigt den Umfang automatisch an. Die ersten 5 Seiten sind kostenlos.