Wichtigste Frist: 31. Dezember 2027
Für Urkundenübersetzer, die vor dem 1. Januar 2023 in Baden-Württemberg beeidigt wurden, endet die Beeidigung mit Ablauf des 31. Dezember 2027. Sie müssen sich bis dahin nach den neuen Vorgaben neu beeidigen lassen – andernfalls fällt die Beeidigung weg.
Beeidigungen ab dem 1. Januar 2023 sind auf fünf Jahre befristet und können auf Antrag verlängert werden. Die Verlängerung muss vor Ablauf der Frist beantragt werden.
Voraussetzungen der (Neu-)Beeidigung
Weil die Voraussetzungen für Gerichtsdolmetscher entsprechend gelten, gehören dazu u. a.:
- Fachkenntnisse in der deutschen und der zu beeidigenden Sprache: Grundkenntnisse der deutschen Rechtssprache und eine staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung im Inland bzw. eine als gleichwertig anerkannte ausländische Prüfung;
- Staatsangehörigkeit oder Niederlassung/Wohnsitz in EU, EWR oder Schweiz;
- geordnete wirtschaftliche Verhältnisse.
Die Gleichwertigkeit ausländischer Prüfungsnachweise prüft die Prüfungsstelle für Übersetzer und Dolmetscher beim Regierungspräsidium Karlsruhe.
Zuständigkeit und Rechtsbehelf
- Zuständig ist die Präsidentin oder der Präsident des Landgerichts, in dessen Bezirk Wohnsitz oder berufliche Niederlassung liegen, andernfalls das Landgericht Stuttgart.
- Gegen eine Ablehnung ist innerhalb eines Monats Widerspruch möglich (§§ 68 ff. VwGO).