Beeidigte Übersetzung in Luxemburg: was das Gesetz vorschreibt – und was nicht

Anders als Belgien schreibt Luxemburg keinen Bestätigungsvermerk im Wortlaut vor. Entscheidend sind: wer vereidigt ist, was die Übersetzung erkennen lassen muss und welche Unterschrift später legalisiert wird.

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Wer vereidigter Übersetzer ist

Nach dem Gesetz vom 7. Juli 1971 bestellt der Justizminister vereidigte Übersetzer. Sie leisten den Eid vor der Zivilkammer der Cour supérieure de Justice: Schriftstücke in fremder Sprache getreu in eine der im Großherzogtum üblichen Sprachen zu übersetzen und umgekehrt. Der Eid gilt dauerhaft und wird nicht bei jedem Auftrag erneuert.

Laut Justizministerium muss ein Antrag eine der drei Verwaltungssprachen betreffen – Französisch, Deutsch oder Luxemburgisch. Die bestellten Übersetzer stehen auf der Liste, die das Ministerium veröffentlicht.

Kein vorgeschriebener Wortlaut

Weder das Gesetz von 1971 noch das Ministerium legen einen Vermerk fest. Die Formulierung ist Ihre – sie muss die Richtigkeit bestätigen und benennen, was übersetzt wurde. Eine übliche Fassung:

Hiermit bestätige ich die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden Übersetzung gemäß dem mir …… vorgelegten Dokument.

Dazu kommen Ort, Datum, Name, die Angabe „vereidigter Übersetzer“ und die Unterschrift. Haben Sie nach einer Kopie oder einem Scan übersetzt, gehört das in den Vermerk: Ein Original, das man nicht gesehen hat, bestätigt man nicht.

Die Unterschrift wird legalisiert

Guichet.lu nennt ausdrücklich den in Luxemburg tätigen vereidigten Übersetzer als Unterzeichner, dessen Dokumente legalisiert oder apostilliert werden können. Nötig ist eine handschriftliche Unterschrift – keine bloße Paraphe –, eine elektronische Signatur oder das amtliche Siegel.

Für Staaten des Haager Übereinkommens genügt die Apostille (oder E-Apostille), sonst die klassische Legalisation. Elektronisch signierte Dokumente sind zwingend elektronisch über MyGuichet.lu einzureichen.

Weiterlesen: Apostille übersetzen – was beglaubigt werden muss

Checkliste

  • Vollständige Übersetzung: Stempel, handschriftliche Vermerke und Unterschriften eingeschlossen.
  • Vermerk sagt, wonach übersetzt wurde: Original, Kopie, Scan.
  • Ort, Datum, Name und Eigenschaft als vereidigter Übersetzer.
  • Volle handschriftliche Unterschrift (keine Paraphe) oder elektronische Signatur.
  • Für das Ausland: Apostille oder Legalisation, je nach Staat.

Wo Lingverra Zeit spart

Lingverra erstellt eine präzise Übersetzung im Layout des Originals, liest handschriftliche Vermerke, transliteriert Namen und markiert unsichere Stellen. Der Bestätigungsvermerk steht schon unter der Übersetzung, mit Ort und Datum, und sagt, ob nach Original, Kopie oder Scan übersetzt wurde. Sie können ihn einmal im Profil oder nur für ein Dokument umschreiben. Prüfen und unterschreiben bleibt Ihre Arbeit.

Weiterlesen: wo bei der Übersetzung nach Scan wirklich die Zeit verloren geht

Quellen

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