Zugelassener Übersetzer in Liechtenstein: was das Gesetz regelt

Liechtenstein kennt keinen „vereidigten“ oder „beeidigten“ Übersetzer im deutschen oder österreichischen Sinn. Das Gesetz von 1999 regelt die Zulassung durch die Regierung – und einen Titel, den man genau so führen darf.

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Zulassung durch die Regierung

Nach dem Gesetz vom 26. November 1999 erteilt die Regierung auf Antrag die Bewilligung, vor Gerichten und Verwaltungsbehörden als Dolmetscher oder Übersetzer tätig zu sein. Voraussetzungen sind unter anderem die Beherrschung der deutschen und der Fremdsprache in Wort und Schrift, Vertrauenswürdigkeit und geordnete wirtschaftliche Verhältnisse.

Als Sprachnachweis gelten eine Dolmetscher- und Übersetzerschule mit einem Jahr Berufserfahrung, ein Hochschulstudium im Sprachgebiet mit drei Jahren oder ein Studium der Fremdsprache mit fünf Jahren Berufserfahrung unmittelbar vor der Zulassung.

Bekräftigung statt Eid

Vor der Eintragung bekräftigt der Bewerber schriftlich, dass er „stets nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig“ übersetzen wird – aus dem Deutschen in die Fremdsprache und umgekehrt.

Der Titel – wörtlich

Wer in der Liste steht, darf seinem Namen beifügen:

„vor liechtensteinischen Gerichten und Verwaltungsbehörden zugelassener Dolmetscher oder Übersetzer“ bzw. „… zugelassene Dolmetscherin oder Übersetzerin“

Bezeichnungen wie „beeidigt“ oder „öffentlich bestellt“ stammen aus anderen Rechtsordnungen; in Liechtenstein ist dieser Zusatz der gesetzliche.

Liste und Ausweis

Die Regierung führt die Liste nach Fremdsprachen getrennt und veröffentlicht sie im Internet. Zugelassene erhalten einen Ausweis mit Foto, den sie bei der Tätigkeit mitführen. Die Bewilligung wird entzogen, wenn der Beruf mehr als fünf Jahre nicht ausgeübt wurde.

Kein vorgeschriebener Vermerk

Das Gesetz schreibt keinen Wortlaut für den Bestätigungsvermerk vor. Er sollte die Richtigkeit und Vollständigkeit bestätigen und sagen, wonach übersetzt wurde. Eine übliche Fassung:

Hiermit bestätige ich die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden Übersetzung gemäss dem mir …… vorgelegten Dokument.

Dazu Ort, Datum, Name mit dem gesetzlichen Zusatz und die Unterschrift.

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Lingverra erstellt eine präzise Übersetzung im Layout des Originals, liest handschriftliche Vermerke, transliteriert Namen und markiert unsichere Stellen. Unter der Übersetzung stehen schon der Vermerk mit Ort und Datum und – aus dem Profil – der gesetzliche Zusatz „vor liechtensteinischen Gerichten und Verwaltungsbehörden zugelassene(r) Übersetzer(in)“. Beides können Sie umschreiben. Prüfen und unterschreiben bleibt Ihre Arbeit.

Weiterlesen: wo bei der Übersetzung nach Scan wirklich die Zeit verloren geht

Quellen

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